Prozessbetrug
Strafbar nach § 263 StGB wegen betrügerischer Einflussnahme auf ein Gerichtsverfahren
Wie der Begriff des Prozessbetruges bereits nahelegt, geht es dabei um eine Straftat, welche in einem Prozess in Anwesenheit eines Richters begangen wird. Es handelt sich um eine Variante des Betruges nach § 263 StGB.
Gestützt wird die Strafbarkeit des Prozessbetruges auf das Prinzip der Wahrheitspflicht vor Gericht, wie sie etwa § 138 ZPO formuliert: Die Parteien haben ihre Erklärungen über tatsächliche Umstände vollständig und der Wahrheit gemäß abzugeben. Wird diese Wahrheitspflicht durch Prozessbetrug verletzt, so droht Strafe.
Strafbar macht sich also wer als Prozesspartei vor Gericht absichtlich und wissentlich dafür sorgt, dass eine falsche Entscheidung getroffen wird und sich dadurch die Vermögenslage der Gegenpartei verschlechtert, nur um einen Vermögensvorteil herauszuschlagen, selbst wenn es gar nicht zur Realisierung dieses Vermögensvorteiles kommt.
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Der [zensiert] behauptete auch noch vor Gericht und mit anwaltlicher Vertretung, dass der Gemeinderatsbeschluss vom Februar 2019 eine erfolgte - somit abgeschlossene - Änderung der Bauleitplanung als Satzung begründet. Ihm war dabei bewusst, dass es für diese behauptete Änderung keine Beteiligung der Öffentlichkeit, wie im BauGB vorgeschrieben, keine Satzungsschrift und keinen geänderten Plan gab. Auch konnten die von der Änderung betroffenen Flurstücke von ihm nicht benannt werden.
Ein [zensiert] der sich auch noch anwaltlich vertreten lässt, macht sich mit der prozessualen Behauptung einer "erfolgten Änderung der Bauleitplanung" - trotz fehlendem Satzungsbeschluss (fehlender Satzung) des vorsätzlichen Prozessbetrugs schuldig.
Da die Einzelrichterin Lorenz vom Verwaltungsgericht Weimar - entgegen ihrer Pflicht einer Amtsermittlung (Sachaufklärung) nach § 86 VwGo - diese Lüge ignorierte und mich an ein Normenkontrollverfahren verwies - trotz fehlender Satzungsschrift, führte die vorsätzliche Täuschung des [zensiert] schließlich zum Erfolg des Betrugs nach § 263 StGB.
Für diese anwaltlich vertretene [zensiert] verlangt die Gemeinde nun von mir einen Betrag in Höhe von 3000 Euro. Das Verwaltungsgericht gab [zensiert] schließlich recht und erkannte in einem einfachen Gemeinderatsbeschluss eine Norm, die per Normenkontrolle zu überprüfen wäre. Die Kosten für diese Willkür wurden mir auferlegt.